Lastschriftverfahren
Was versteht man unter Lastschriftverfahren?
Hauptmerkmale des Lastschriftverfahrens:
- Autorisierung: Der Zahler erteilt dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung oder ein Mandat, das ihm erlaubt, Beträge vom Bankkonto abzubuchen.
- Automatisierung: Wiederkehrende Zahlungen werden automatisch und pünktlich abgewickelt, ohne dass der Zahler manuell eingreifen muss.
- Rückbuchung: Der Zahler hat das Recht, eine Lastschrift innerhalb eines bestimmten Zeitraums (in der Regel mehrere Wochen) zurückbuchen zu lassen, falls eine unberechtigte Abbuchung erfolgt.
Ablauf des Lastschriftverfahrens:
- Erteilung des Mandats: Der Zahler füllt ein Lastschriftmandat aus, in dem er dem Zahlungsempfänger die Erlaubnis erteilt, Beträge von seinem Konto abzubuchen.
- Einreichung der Lastschrift: Der Zahlungsempfänger sendet die Lastschrift an seine Bank, die diese an die Bank des Zahlers weiterleitet.
- Abbuchung: Die Bank des Zahlers bucht den Betrag vom Konto des Zahlers ab und überweist ihn an die Bank des Zahlungsempfängers.
- Benachrichtigung: Der Zahler wird in der Regel über die Abbuchung informiert, z.B. durch einen Kontoauszug oder eine Benachrichtigung in der Banking-App.
Vorteile
Bequemlichkeit: Zahlungen werden automatisch abgewickelt, was Zeit spart und das Risiko vergessener Zahlungen minimiert.
Zuverlässigkeit: Regelmäßige Zahlungen erfolgen pünktlich, was wichtig für Dienstleistungen mit festen Zahlungsterminen ist.
Sicherheit: Das Verfahren ist durch rechtliche Regelungen und die Möglichkeit der Rückbuchung abgesichert.
Anwendungsbereiche
Mietzahlungen: Mieter erteilen ihrem Vermieter eine Einzugsermächtigung, sodass die Miete automatisch vom Konto abgebucht wird.
Versicherungsprämien: Versicherungen nutzen das Lastschriftverfahren, um regelmäßig die Prämien einzuziehen.
Abonnements: Zeitschriften, Streaming-Dienste und andere abonnierte Dienstleistungen verwenden häufig das Lastschriftverfahren.
Sicherheit
Während das Lastschriftverfahren bequem ist, birgt es auch Risiken. Daher gibt es in vielen Ländern Regelungen, die es dem Schuldner erlauben, eine Lastschrift rückgängig zu machen, falls er mit der Abbuchung nicht einverstanden ist.
Aktuell angebotene Lastschriftverfahren
SEPA-Lastschrift:
Im Rahmen des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA) wurde das Lastschriftverfahren standardisiert.
SEPA-Lastschriften können für grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb des SEPA-Raums verwendet werden.
Es gibt zwei Hauptarten:
- SEPA-Basislastschrift (Core): Hierbei handelt es sich um das Standardverfahren für Konsumenten.
- SEPA-Firmenlastschrift (B2B): Ein spezialisiertes Verfahren für Geschäftskunden.
LSV (Lastschriftverfahren) – Schweizer Banken:
Das LSV+ ist das schweizerische Pendant zur SEPA-Lastschrift und wird von den Schweizer Banken angeboten.
CH-DD (Direct Debit) – PostFinance (Schweiz):
Das Direct Debit Verfahren von PostFinance ist eine Alternative zum LSV+, aber geht nur zwischen PostFinance-Kunden.
Lastschrifteinzug mit Zahlungssoftware
Lastschrifteinzüge werden normalerweise von einem Unternehmen mittels seiner Lastschriftsoftware über einen gesicherten Kanal an seine Bank gesendet, um eine oder mehrere Einzüge zu veranlassen.
für elektronische Lastschrifteinzüge wird häufig die pain.008-Meldung verwendet. Es handelt sich um eine Lastschrifteinzugsnachricht im XML-Format. Die pain.008-Meldung ist ein Teil des ISO 20022-Standards für Finanznachrichten. ISO 20022 ist eine internationale Norm für elektronische Datenaustausch zwischen Finanzinstituten. Der Name "pain.008" steht für "Payment Initiation", was "Zahlungsinitiierung" bedeutet.
Die nachfolgende Abbildung illustriert den Austausch von ISO-20022-Meldungen für einen Lastschrifteinzug.
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participant ZP as Zahlungspflichtiger
participant BZP as Bank
Zahlungspflichtiger
participant CS as Clearing und
Settlement
participant BZE as Bank
Zahlungsempfänger
participant ZE as Zahlungsempfänger
autonumber
ZP -->> ZE: Auftrag
ZE -->> ZP: Forderung
ZE ->> BZE: Lastschrift Einzug
(pain.008)
BZE ->> ZE: Zahlungsstatus
(pain.002)
BZE ->> CS: Interbank
Lastschrift Einzug
CS ->> BZE: Interbank
Status
CS ->> BZP: Interbank
Lastschrift Einzug
BZP ->> CS: Interbank
Status
BZE ->> ZE: Kontoreporting
(camt.052/053/054)
BZP ->> ZP: Kontoreporting
(camt.052/053/054)
-
Der Zahlungspflichtige gibt dem Lieferant / Service Provider einen Auftrag.
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Der Lieferant / Service Provider stellt eine Forderung / Rechnung.
-
Der Zahlungempfänger übermittelt seiner Bank mit seiner Lastschriftsoftware einen elektronischen Einzug in der Form einer ISO 20022 pain.008-Meldung.
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Die Bank des Zahlungsempfänger validiert den Zahlungsauftrag und sendet den Status der Verarbeitung mit einer pain.002-Meldung zurück.
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Die Bank des Zahlungsempfänger schreibt das Konto des Zahlungsempfänger gut und schickt den Einzug via Clearing-System der Bank des Zahlungspflichtigen.
-
Das Clearing-System bestägigt die Lastschriftmeldung mit einer Interbank-Status-Meldung.
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Das Clearing-System leitet die Lastschrift an die Bank des Zahlungspflichtigenweiter.
-
Die Bank des Zahlungspflichtigen bestägigt die Lastschrift an das Clearing-System und belastet das Konto des Zahlungspflichtigen.
-
Die Bank des Zahlungsempfänger rapportiert den Zahlungseingang dem Zahlungsempfänger mittels gewünschtem Kontoreportig.
-
Die Bank des Zahlungspflichtigen rapportiert die Kontobelastung dem Zahlungspflichtigen mittels gewünschtem Kontoreportig.
Meldungsfluss bei Lastschriftverfahren
-
1. Mandat
Alles beginnt mit einem Mandat. Der Schuldner gibt dem Gläubiger eine schriftliche Einwilligung (das Mandat), Geldbeträge von seinem Konto einzuziehen. Dies kann entweder einmalig (Einzellastschrift) oder wiederkehrend sein (Dauerauftrag). -
2. Vorabinformation (Pre-Notification)
Vor jedem Einzug muss der Gläubiger den Schuldner über den bevorstehenden Einzug informieren. Diese Information muss einen bestimmten Zeitraum vor dem tatsächlichen Einzug, z.B. 14 Tage, erfolgen. -
3. Einreichung der Lastschrift beim Kreditinstitut
Der Gläubiger reicht die Lastschrift elektronisch bei seiner Bank ein. Diese übermittelt die Forderung an die Bank des Schuldners. -
4. Kontoprüfung
Die Bank des Schuldners prüft, ob das Konto eine ausreichende Deckung aufweist. -
5. Einzug
Ist genug Geld auf dem Konto, zieht die Bank des Schuldners den Betrag ab und überweist ihn an die Bank des Gläubigers. -
6. Rückgabe
Ist das Konto nicht ausreichend gedeckt oder widerspricht der Schuldner der Lastschrift, wird sie zurückgegeben. Der Gläubiger wird dann von seiner Bank darüber informiert. -
7. Rückbuchungsrecht
Im Falle einer nicht autorisierten oder fehlerhaften Lastschrift hat der Schuldner das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist (in der EU z.B. innerhalb von 8 Wochen nach Belastungsdatum) eine Rückerstattung des belasteten Betrags zu verlangen. -
8. Informationsfluss
Sowohl der Schuldner als auch der Gläubiger erhalten von ihren jeweiligen Banken Kontoinformationen über die durchgeführten Lastschrifttransaktionen.
Ausnahmen (Exceptions) Lastschriftverfahren
Je nach Verfahren sind folgende Ausnahmen vorgesehen, welche auch als 'R-Meldungen' bekannt sind:
Ablehnungen (Rejects)
Ablehnungen vor der Interbankabwicklung aus technischen Gründen wie Formatierungsfehler, ungültige Kontonummer, fehlendes Mandat oder Nichteinhaltung des Mandats.
Verweigerungen (Refusals)
Verweigerungen, die vom Schuldner vor dem Vergleich eingeleitet werden, entweder durch Anfechtung einer einzelnen Rechnung oder durch Rücknahme des Mandats; wenn sie nach dem Vergleich eingehen, löst die Verweigerung eine Rückerstattung aus.
Rückgaben (Returns)
Rückgaben, die nach der Interbank-Verrechnung durch die Bank des Schuldners eingeleitet werden, wenn z.B. die Einziehung wegen unzureichender Deckung, falscher Kontonummer, Kontoschließung oder Tod des Schuldners nicht erfolgen konnte.
Rückbuchungen (Reversals)
Rückbuchungen, wenn der Gläubiger die Einziehung zurückzieht. Wenn die Einziehung nach der Interbankabwicklung zurückgezogen wird, braucht es eine Rückerstattung (Refund).
Rückerstattungen (Refunds)
Rückerstattungen, wenn der Schuldner eine Rückerstattung beantragt.
Schema Regeln Lastschriftverfahren bezüglich Zeitpunkte und Fristen
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Mitteilungsfrist des GläubigersDie Mitteilungsfrist des Gläubigers an den Schuldner, normalerweise eine Rechnung oder Zahlungsaufforderung mit Angabe des Datums, an dem der geschuldete Betrag von seinem Konto eingezogen wird, ausgedrückt in Kalendertagen vor dem Fälligkeitsdatum.
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Spätestes erstes Eingangsdatum EinzugesDas späteste Eingangsdatum des Einzuges bei der Bank des Schuldners für eine einmalige oder für die erste einer wiederkehrenden Folge von Zahlungen, ausgedrückt in Interbank-Geschäftstagen vor der Abrechnung, um die Überprüfung des Mandats und der Kontonummer zu ermöglichen.
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Späteste Empfangsdatum nachfolgende EinzügeDas späteste Empfangsdatum für nachfolgende Einzüge in einer Folge von wiederkehrenden Einzügen, normalerweise kürzer als für den ersten und auch ausgedrückt in Interbank-Geschäftstagen vor der Abrechnung.
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Späteste Datum für die Abwicklung von RückgabenDas späteste Datum für die Abwicklung von Rückgaben (Returns), ausgedrückt in Interbank-Geschäftstagen nach Eingang des Inkassos bei der Bank des Schuldners.
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Frist für RückerstattungsanträgeDie Frist für Rückerstattungsanträge (Refunds) des Schuldners für Lastschriften, die unter ein Mandat fallen, welche unterschiedlich sein kann, wenn kein Mandat vom Schuldner vereinbart wurde (unbefugter Einzug).
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Späteste Datum Abwicklung RückerstattungDas späteste Datum für die Abwicklung einer Rückerstattung (Refunds).
Mandat Lastschriftverfahren
Im Kontext des Lastschriftverfahrens bezeichnet ein Mandat die Einwilligung, die ein Kontoinhaber einem Zahlungsempfänger erteilt, um Geld von seinem Konto abzubuchen.
Das Mandat für ein Lastschriftverfahren muss (handschriftlich oder elektronisch) vom Schuldner unterzeichnet werden. Sowohl das zentrale Clearing- und Abwicklungssystem als auch beide Banken führen ein Mandatsdossier. Ein Mandat enthält die Namen, Adressen und Kontokennungen des Schuldners und des Gläubigers sowie die Zahlungsreferenz wie z.B. eine Kundenidentifikation.
Es gibt zwei mögliche Mandatsabläufe beim Lastschriftverfahren:
Gläubigermandat
Der Gläubiger - zum Beispiel ein Energieversorgungsunternehmen - holt auf dem Mandat die Unterschrift des Kunden ein und sendet es an die Bank des Gläubigers zur Weiterleitung an das zentrale Clearing- und Abwicklungssystem und/oder an die Bank des Schuldners.
Schuldnermandat
Der Schuldner unterschreibt das Mandat und schickt es an seine Bank zur Weiterleitung an das zentrale Clearing- und Abwicklungssystem und/oder an die Bank des Gläubigers, welche den Gläubiger benachrichtigt.
Gemeinsames Lastschriftverfahren in Europa und der Schweiz
In Europa und der Schweiz ist das SEPA-Lastschriftverfahren (Single Euro Payments Area) das vorherrschende und einheitliche Lastschriftverfahren. SEPA wurde von der Europäischen Union eingeführt, um den Zahlungsverkehr innerhalb Europas zu vereinfachen und zu standardisieren.
Im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens gibt es zwei Arten von Lastschriften:
1. SEPA-Basislastschrift (SEPA Core Direct Debit): Diese Form der Lastschrift ist hauptsächlich für Verbraucher bestimmt. Bei diesem Verfahren hat der Zahlungspflichtige ein achtwöchiges Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen.
2. SEPA-Firmenlastschrift (SEPA B2B Direct Debit): Diese Form der Lastschrift ist hauptsächlich für Geschäftskunden bestimmt. Hier gibt es kein allgemeines Rückgaberecht.
Obwohl die Schweiz nicht Mitglied der Europäischen Union ist, ist sie dennoch Teil des SEPA-Raums und nutzt daher ebenfalls das SEPA-Lastschriftverfahren. Allerdings wird das SEPA-Lastschriftverfahren in der Schweiz kaum verwendet. Viel wichtiger ist in der Schweiz das Schweizer Lastschriftverfahren (LSV+ und BDD - Business Direct Debit), welches eine inländische Alternative zum SEPA-Verfahren ist und das Lastschriftverfahren der PostFinance, CH-DD, welches nur zwischen PostFinance kunden verwendet werden kann.
Vorteile des Lastschriftverfahren
Das Lastschriftverfahren ist zum bevorzugten Zahlungsinstrument für Unternehmen geworden, die eine grosse Anzahl von Rechnungen und Zahlungsaufforderungen ausstellen, wie z.B. Finanzinstitute für Hypotheken- und Darlehensrückzahlungen, Versorgungsunternehmen und Telekommunikationsbetreiber, da Lastschriften ihnen ermöglicht, variable Beträge zu einem vorher festgelegten Datum automatisch einzuziehen und dadurch den Cashflow und die Kassenführung zu optimieren. Gewisse Unternehmen, vor allem auch in der EU, akzeptieren heutzutage nur noch Lastschriften für regelmässig anfallende Zahlungen.
Die Abstimmung erfolgt ebenfalls automatisch, da der Gläubiger die Überweisungsinformationen festlegt. Lastschriften ersetzen allmählich die Daueraufträge, da selbst "feste" Beträge, wie z.B. Versicherungsprämien, mit der Zeit sich ändern werden. Viele Versorgungsunternehmen bieten Rabatte bei Zahlung per Lastschrift an, um Kunden zum Wechsel zu bewegen.
Das Lastschriftverfahren verringert auch den Zeit- und Kostenaufwand für Schuldner, die - vorausgesetzt, sie stimmen dem Betrag zu - keine Zahlung per Überweisung einleiten müssen. Dies gibt ihnen auch die Gewissheit, dass die Rechnung bezahlt wird und dass der Strom oder das Telefon nicht abgeschaltet wird, wenn sie auf Reisen die Frist versäumen.
Die Kosten sind gering, da die Bearbeitung vollständig automatisiert ist, sobald das Mandat eingerichtet ist.